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   BGH, 23.05.2007 - IV ZR 24/06   

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https://dejure.org/2007,4763
BGH, 23.05.2007 - IV ZR 24/06 (https://dejure.org/2007,4763)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2007 - IV ZR 24/06 (https://dejure.org/2007,4763)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - IV ZR 24/06 (https://dejure.org/2007,4763)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Konkretisierung eines bereits in erster Instanz ausreichenden Vortrags durch weitere Tatsachenbehauptungen in zweiter Instanz; Erstattung von Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall; Überlassung des Fahrzeuges der Versicherungsnehmerin an einen Fahrer ohne ...

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 544 Abs. 7; ; AKB § 2b; ; AKB § 2b (1) Satz 1 Buchst. c; ; AKB § 2b (1) Satz 2; ; VVG § 6 Abs. 1 Satz 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
    Konkretisierung eines bereits in erster Instanz ausreichenden Vortrags durch weitere Tatsachenbehauptungen unterliegt nicht der Präklusion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1253
  • VersR 2008, 419
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus BGH, 23.05.2007 - IV ZR 24/06
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass ein Vorbringen zweiter Instanz nicht neu ist, wenn damit ein bereits in erster Instanz ausreichender Vortrag lediglich durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (st. Rspr. vgl. BGHZ 159, 245, 251; Beschluss vom 21. Dezember 2006 - VII ZR 279/05 - BGH-Report 2007, 358 Tz. 7).
  • BGH, 21.12.2006 - VII ZR 279/05

    Begriff des neuen Vorbringens; Vorlage eines Privatgutachtens zur Konkretisierung

    Auszug aus BGH, 23.05.2007 - IV ZR 24/06
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass ein Vorbringen zweiter Instanz nicht neu ist, wenn damit ein bereits in erster Instanz ausreichender Vortrag lediglich durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (st. Rspr. vgl. BGHZ 159, 245, 251; Beschluss vom 21. Dezember 2006 - VII ZR 279/05 - BGH-Report 2007, 358 Tz. 7).
  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

    Art. 103 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn die Anwendung einer Präklusionsvorschrift offenkundig unrichtig ist (vgl. BVerfG NJW 2001, 1565 m.w.N. sowie BGH, Beschl. v. 23. Mai 2007, IV ZR 24/06, NJW-RR 2007, 1253).
  • BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/09

    Berücksichtigung des Auffindens einer Kopie und dadurch hervorgerufener

    Die Zurückweisung des - unter Vorlage der Ablichtung einer "Internen Vereinbarung" vom 5. März 2002 geltend gemachten - neuen Vorbringens der Beklagten im Berufungsrechtszug nach § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO beruht auf einer fehlerhaften Anwendung der Präklusionsvorschrift, die sich zugleich als Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf rechtliches Gehör darstellt (BGH, Beschl. v. 23. Mai 2007, IV ZR 24/06, NJW-RR 2007, 1253; BGH, Beschl. v. 19. Juni 2008, V ZR 190/07, Rz. 5, juris; Beschl. v. 3. November 2008, II ZR 236/07, NJW-RR 2009, 332, 333).
  • BGH, 02.07.2009 - IX ZR 46/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die haftungsausfüllende

    Entgegen der Ansicht der Beschwerde liegt ein Verstoß gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung, dass ein Vorbringen zweiter Instanz nicht neu ist, wenn damit ein bereits in erster Instanz ausreichender Vortrag lediglich durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht o-der erläutert wird (BGHZ 159, 245, 251 ; BGH, Beschl. v. 21. Dezember 2006 - VII ZR 279/05, NJW 2007, 1531 Rn. 7; v. 23. Mai 2007 - IV ZR 24/06, NJW-RR 2007, 1253 Rn. 4), nicht vor.
  • BGH, 20.01.2011 - V ZR 153/10

    Verfahrensfehler wegen gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 69, 145, 149; 75, 302, 315; 81, 264, 270 f.; NJW 2000, 945, 946) und des Bundesgerichtshofs (Senat, Beschluss vom 9. Juni 2005 - V ZR 271/04, NJW 2005, 2624; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2007 - IV ZR 24/06, NJW-RR 2007, 1253) ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, wenn das Berufungsgericht Angriffs- oder Verteidigungsmittel offenkundig zu Unrecht gemäß §§ 530, 531 ZPO als verspätet zurückweist.
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